Startseite / Gesundheit / Kur: Kuraufenthalt
Ambulanter Kuraufenthalt »
Bei dieser Kurform der Krankenkassen können Kurort und Unterkunft frei gewählt werden.
Stationärer Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen (Stationäre Kur) »
Reicht eine ambulante Kur nicht aus, dann kann die Krankenkasse oder der sonst zuständige Sozialleistungsträger eine stationäre Behandlung mit Unterkunft und Verpflegung in einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung bewilligen.
Kompaktkuren »
Kompaktkuren sind indikationsbezogene, qualitätsgesicherte ambulante Kuren in Gruppen bis max. 15 Teilnehmern. Zu festen Terminen reisen Gäste mit gleichem oder ähnlichem Krankheitsbild an, für die ein besonders intensives Behandlungsprogramm vorgesehen ist.
Bei dieser Kurform der Krankenkassen können Kurort und Unterkunft frei gewählt werden.
Stationärer Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen (Stationäre Kur) »
Reicht eine ambulante Kur nicht aus, dann kann die Krankenkasse oder der sonst zuständige Sozialleistungsträger eine stationäre Behandlung mit Unterkunft und Verpflegung in einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung bewilligen.
Kompaktkuren »
Kompaktkuren sind indikationsbezogene, qualitätsgesicherte ambulante Kuren in Gruppen bis max. 15 Teilnehmern. Zu festen Terminen reisen Gäste mit gleichem oder ähnlichem Krankheitsbild an, für die ein besonders intensives Behandlungsprogramm vorgesehen ist.






